Schneereinigung im Winter

Der Winter ist nun auch bei uns angekommen. Die Schneeflocken fallen dick vom Himmel und bedecken die Straßen. Schnee sieht zwar schön aus, bedeutet für Mieter aber auch eine ganze Menge Arbeit.

Bei Schneefall und Glätte sind die Hausbewohner, sofern hierfür kein Winterdienst beauftragt wurde, laut Hausordnung verpflichtet, den Gehweg vor dem Haus, die Zugänge zum Haus und die Haustreppe von Schnee und Eis zu befreien.

Die Schneereinigung wird von den Mietern der Reihe nach im Wechsel von einem Schneefall- oder Glatteistag zum anderen durchgeführt, beginnend bei den Mietern im Erdgeschoss rechts. Auf die örtlichen Satzungen hinsichtlich der Räum und Streupflicht ist zu achten. Während Abwesenheit ist von der jeweiligen Mietpartei sicherzustellen, dass die Pflichten zur Reinigung und Räumung ordnungsgemäß erfüllt werden.

Da Glätte und Schnee eine Gefahr für jedermann darstellen, ist es im Interesse der Hausbewohner, dieser Pflicht nachzugehen.