Kehrwoche

In einigen Mehrfamilienhäusern muss die Kehrwoche von den Mietparteien selbst durchgeführt werden. Dies führt häufig zu Streitigkeiten.

Da ein soziales, gemeinschaftliches Miteinander aller Bewohner und Bewohnerinnen das Leben in einer Hausgemeinschaft angenehmer macht, erklären wir die Handhabe der Kehrwoche noch einmal genauer.

Wie in der Hausordnung festgelegt, hat jeder Hausbewohner auf einen sauberen und gepflegten Zustand des Hauses und Grundstückes zu achten.

  • Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen.
  • Die Kellerflure, Treppen, Treppenhausfenster, Treppenhausflure und der Boden sind von den Hausbewohnern im Wechsel zu reinigen.
  • Die Bewohner im Erdgeschoss reinigen den Zugang zum Haus, die Haustreppe und den Flur ihres Geschosses. Die Mieter der restlichen Wohnungen reinigen die Treppe zu ihrem Geschoss und den dazugehörigen Flur.

Wichtig:

Auch bei Abwesenheit der jeweiligen Mietpartei (Urlaub, Krankheit oder Sonstiges) besteht die Pflicht zur Einhaltung der Hausordnung, die Reinigung muss ordnungsgemäß durchgeführt werden. In manchen Objekten gehören zu diesen Pflichten der Hausordnung auch das Bereitstellen der Mülltonnen. Sofern kein Vollservice der jeweiligen Abfallwirtschaft vorliegt, müssen die Mülltonnen von den Mietern bereitgestellt werden.

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gerne kontaktieren.