Oft werden uns Kündigungen per E-Mail oder Fax zugesandt. Dies ist natürlich nicht zulässig. Auch mündliche Kündigungen sind nicht rechtens.
So kündigt man richtig:
Die Kündigung bedarf der Schriftform, sie muss eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden. Eigenhändig bedeutet, dass die Kündigung persönlich und handschriftlich unterschrieben werden muss. Dies wäre in Form einer E-Mail nicht gegeben. Auch wenn eine handschriftliche Unterschrift eingescannt wird, enthält bereits das elektronisch vorhandene Dokument nicht mehr die Originalunterschrift.
Die Kündigung muss dem Vermieter also mit der handschriftlichen Originalunterschrift zugehen. Ebenfalls muss beachtet werden, dass alle im Vertrag stehenden Personen unterschreiben.
Neben der Form muss auch die Kündigungsfrist beachtet und eingehalten werden. Mieter haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss uns bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen, damit dieser in der Frist liegt.
Wir hoffen, wir können Ihnen mit diesem Artikel etwas Klarheit verschaffen.